Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss die 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, darf und sollte der Notruf gewählt werden. Auch die 110 sollte nur im Notfall gewählt werden. Alle Notrufe, die über die 110 eingehen, werden von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in den Führungs- und Lagezentren im Land entgegengenommen. Die 116117 sollte gewählt werden, wenn Sie nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt zu Ihnen nach Hause.